Kita Unter dem Regenbogen
Kinderschutz
Kinder schützen - Kinder stärken
Das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII Kinder- und Jugendhilfe formuliert die gesetzlichen Grundlagen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Entsprechend gibt es auf Länderebene vertragliche Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Der Kreis Pinneberg hat mit unserem Träger eine Vereinbarung nach §8a Abs. 4, §72a SGB VIII geschlossen, die ein geregeltes Verfahren zum Umgang bei Kindeswohlgefährdung als Grundlage hat.
Der Kirchenkreis hat 2013 für alle Kitas ein einheitliches Handlungskonzept zur Sicherung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis herausgegeben (aktualisiert 2019). Für die Kindertageseinrichtungen des Kita-Werkes Hamburg-West/Südholstein gilt dieses festgelegte Handlungskonzept zum Kinderschutz als verbindlich. 2024 wurde der Verfahrensablauf bei (sexuellen) Grenzverletzungen ergänzt. Das Konzept kann gesondert vorgelegt und eingesehen werden.
Das Handlungskonzept führt die gesetzlichen Grundlagen auf und beschreibt verbindliche Verfahrensabläufe zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung. Die Ablaufpläne zeigen, zu welchem Zeitpunkt die Leitung, die Mitarbeitenden, der Träger, der Propst, die Eltern, das Jugendamt oder eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (InsoFa) von außen hinzugezogen werden muss/sollte. Außerdem werden die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeitenden definiert und deren Rolle beschrieben.
Alle Mitarbeitenden sind zu dem Handlungskonzept geschult und haben sich u. a. mit den dort aufgeführten Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung auseinandergesetzt. Es wird körperliche, seelische und sexualisierte Gewalt sowie Vernachlässigung unterschieden. Die Fortbildung ist für alle Mitarbeitenden Pflicht! Die Sensibilisierung für jegliche Formen der Gewalt, deren Auswirkungen und Erkennungsmerkmale fließen in den Kita-Alltag zum Schutz der uns anvertrauten Kinder ein.
Wir nehmen die Rechte der Kinder ernst und stärken sie, indem wir die vom Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG, 01.01.2012) geforderten Maßnahmen umsetzen.
Neben einem geregelten Verfahren zur Beteiligung der Kinder (Partizipation), bieten wir altersentsprechende Möglichkeiten zur Beschwerde. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung ist das Handlungskonzept mit seinen Dokumentationsbögen beim Prozess Kinderschutz eingestellt und steht eng im Zusammenhang mit den Prozessen Beobachtung und Dokumentation, Partizipation sowie Beschwerdemanagement.
Angang 2026 haben wir unser einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept auf Grundlage der Vorgaben aus dem Kreis Pinneberg und dem Kitawerk HH-West/Südholstein erarbeitet. Dort sind alle Verfahren und Analysen beschrieben, die eine Kindeswohlgefährdung verhindern sollen. Eine entsprechende Risikoanalyse, das Sexualpädagogische Konzept und der Verhaltenskodex sind als große Pfeiler des Schutzkonzeptes zu benennen. Außerdem melden wir besondere Vorkommnisse, wie z.B. grenzüberschreitendes Verhalten von Kindern oder Mitarbeitern nach §47 SGB VIII der Kitafachaufsicht aus dem Kreis Pinneberg. Hierfür verwenden wir das vorgegebene Formular.
Für einen sicheren Ablauf stehen uns die Fachberatungen des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Verfügung. Diese begleiten z.B. bei einem Fall von Kindeswohlgefährdung und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Supervisionen, Teamtage oder Themen-Elternabende finden bei Bedarf statt. Hier arbeiten wir eng mit dem Wendepunkt e.V, und der Diakonie Hamburg zusammen.
Das Kinderschutzkonzept kann bei Bedarf in der Einrichtung eingesehen werden.